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Fraureuth
Montag - Freitag: 8:00 - 16:00 Uhr
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Zutritt, der endlich funktioniert.

Unübersichtliche Systeme, alte Schließanlagen und manuelle Prozesse kosten Zeit und Nerven.
Wir bringen Struktur rein und machen Zutritt wieder einfach steuerbar.

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Zutritt

Wer darf wann wohin.
Klare Regeln, zentrale Steuerung und volle Kontrolle über alle Zugänge.

Zeiterfassung

Zeit erfassen am Terminal
Einfaches Buchen über bestehende Eingabepunkte im System.

Software & System

Alles läuft hier zusammen.
Verwaltung, Auswertung und Steuerung – übersichtlich und anpassbar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

APE zutrittstechnik GmbH

§ 1 Allgemeines

1. Für alle Verträge zwischen der APE zutrittstechnik GmbH (nachfolgend „APE“) und ihren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, APE stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.


§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote von APE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch APE zustande.


§ 3 Leistungen

APE erbringt Leistungen im Bereich Zutrittskontrolle, Software, Hardware sowie Systemintegration. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.


§ 4 Preise und Zahlung

1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.

3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. APE ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten.


§ 5 Lieferung und Leistung

1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Höhere Gewalt, Lieferengpässe oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern Fristen angemessen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der APE zutrittstechnik GmbH.


§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung.


§ 8 Haftung

APE haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.


§ 9 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung der APE zutrittstechnik GmbH. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.


§ 10 Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der APE zutrittstechnik GmbH.


§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: 2026